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KI|E|RO Solutions · Verein

Statuten

SATZUNG DES VEREINS KI|E|RO

Art. 1 – Name und Sitz

  • Unter dem Namen KI|E|RO Solutions besteht ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff. ZGB.
  • Der Verein ist nicht gewinnorientiert, auch wenn er kommerzielle Tätigkeiten zur Verfolgung seines statutarischen Zwecks ausübt.
  • Der Sitz befindet sich in Thun, Schweiz.

Art. 2 – Zweck und Zielsetzung

  • Der Verein verfolgt das Ziel, die legale Wirtschaft in Europa unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG) zu stärken. Dies geschieht durch den gezielten Einsatz zukunftsweisender Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), ERP-Systeme, Robotik und weitere digitale Innovationen.
  • * Diese Technologien sollen weltweit, insbesondere jedoch in der Schweiz und in Europa, bei Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen eingesetzt werden. Der Verein fördert deren Anwendung durch praxisnahe Schulungen, Wissensvermittlung und strategische Prozessoptimierung – mit dem übergeordneten Ziel, wirtschaftlichen Erfolg und Lebensqualität nachhaltig zu steigern.
  • Ein weiterer Fokus liegt auf der Vermittlung qualifizierter ausländischer Fachkräfte an schweizerische und europäische Unternehmen sowie auf der datenschutzkonformen Ermöglichung von Outsourcing-Dienstleistungen.
  • Zur Sicherstellung einer ethischen und qualitativ hochwertigen Zusammenarbeit führt der Verein ein Verzeichnis geprüfter Unternehmen, die nachweislich den Standards, Werten und der Verlässlichkeit einer schweizerisch-europäischen, DSGVO-konformen Geschäftskultur entsprechen. Dieses Verzeichnis dient als Grundlage für vertrauensvolle wirtschaftliche Kooperationen zwischen in- und ausländischen Partnern.
  • Zudem setzt sich der Verein für die berufliche Entwicklung von Menschen jeden Alters und beruflichen Hintergrunds ein und unterstützt lebenslanges Lernen sowie den Zugang zu digitalen Märkten.
  • Wirtschaftlichkeit und Mittelverwendung
  • * Obwohl der Verein kommerzielle Tätigkeiten ausüben und Einnahmen durch Provisionen, Dienstleistungen und andere Geschäfte generieren darf, ist sein Hauptzweck nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
  • Sämtliche Einkünfte sind ausschliesslich zur Verfolgung des in Artikel 2 definierten Vereinszwecks zu verwenden.
  • Es erfolgt keine Gewinnausschüttung an Mitglieder. Allfällige Überschüsse werden vollständig in die Aktivitäten und Infrastruktur des Vereins reinvestiert.
  • Die abgedeckten Bereiche umfassen unter anderem:
  • * Künstliche Intelligenz (KI)
  • E-Business und ERP-Systeme
  • Robotik und Automatisierung
  • Datenschutz und Compliance
  • LegalTech- und HRTech-Lösungen
  • Strategische Prozessoptimierung
  • Internationale Personalvermittlung und Migrationsservices
  • Der Verein agiert als vertraglicher Vermittler und Prüfer von Produktionsprozessen, mit dem Ziel:
  • * Den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
  • Vertragstreue sicherzustellen.
  • Die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu garantieren.
  • Die Standardisierung und Formalisierung von Geschäftsprozessen zu fördern.
  • Die Dienstleistungen des Vereins werden vorrangig über die Webseiten angeboten:
  • * kiero.ch
  • umgangmitki.ch
  • airesponsibility.com

Auch diese Domains gehören einem Teammitglied und werden dem Verein zur Nutzung kostenpflichtig überlassen.

Art. 3 – Datenschutz

  • Zur Einhaltung der europäischen DSGVO und dem revidierten schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG) ist jedes Mitgliedsunternehmen, dessen Mitarbeitende Zugriff auf vom Verein verwaltete Kundendaten haben, verpflichtet, eine monatliche Gebühr je Mitarbeiter zu zahlen.
  • Dieser Beitrag deckt:
  • * Zugriffskontrolle und Protokollierung.
  • Technische und rechtliche Schutzmaßnahmen.
  • Interne Audits.
  • Schulungen und organisatorische Dokumentation.
  • Die Unternehmen sind verpflichtet, das Mitarbeiterregister aktuell zu halten und den Datenschutzrichtlinien des Vereins zu folgen.

Art. 4 – Rechtsstruktur und Haftung

  • Der Verein fungiert als vertraglicher Partner gegenüber den Kunden und bietet Compliance-Garantien.
  • Sollte dem Verein durch ein Mitglied (durch Handeln oder Unterlassen) rechtlicher oder vertraglicher Schaden entstehen, behält sich der Verein das Recht vor, auf Schadensersatz zu klagen.
  • Den Mitgliedern müssen, Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen abschließen. Der Verein kann einen Nachweis darüber verlangen.
  • Im Falle eines Konflikts oder Schadens ist das betroffene Mitglied verpflichtet, uneingeschränkt mit dem Verein und dessen Rechtsvertretung zusammenzuarbeiten.
  • Jedes Mitglied handelt eigenverantwortlich und muss die geltenden Qualitäts- und Rechtsstandards einhalten.

Art. 5 – Mitglieder

  • Austritt oder Ausschluss müssen mindestens drei Monate vor Jahresende schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft endet durch:
  • * Freiwilligen Austritt.
  • Begründeten Ausschluss.
  • Verstoß gegen die Satzung.
  • Mitglieder haben das Recht:
  • * Bei der Generalversammlung abzustimmen.
  • Vorschläge einzureichen.
  • An Ausschüssen und Aktivitäten teilzunehmen.
  • Mitglieder haben die Pflicht:
  • * Die Satzung einzuhalten.
  • Vertraulichkeit zu wahren.
  • Die festgelegten Gebühren zu zahlen.
  • Die Regeln zur Kundennutzung und offiziellen Kanälen zu respektieren.

Art. 6 – Organe des Vereins

  • Generalversammlung:
  • * Höchstes Organ.
  • Genehmigt Budgets, Satzungsänderungen und Auflösung.
  • Wählt und entlässt den Vorstand.
  • Vorstand:
  • * Besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
  • Setzt die Beschlüsse der Generalversammlung um.
  • Führt die Geschäfte, Finanzen und institutionellen Beziehungen.

Art. 7 – Auflösung

  • Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Generalversammlung.
  • Nach der Liquidation verbleibendes Vermögen wird an eine gemeinnützige Organisation mit ähnlichen Zielen übertragen.

Art. 8 – Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Genehmigung durch die konstituierende Generalversammlung des Vereins in Kraft.

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